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An alle Einsender von Beiträgen für das Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kastellaun

Mitteilungsblatt

Das „Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kastellaun“, amtliches Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde, enthält neben unseren amtlichen Bekanntmachungen auch Nachrichten und Terminankündigungen der Ortsgemeinden, Kirchen, Parteien, Vereine und Verbände.

Die Verbandsgemeinde Kastellaun und der Verlag und Druck Linus Wittich Medien KG arbeiten gemeinsam an der Verbesserung unseres Mitteilungsblattes. Um mit der Technik Schritt halten zu können, führen wir ab der Ausgabe 27/2017 (Ausgabe Freitag, 07. Juli) einige dringend erforderliche Neuerungen ein.

Wir bitten alle Einsender von Beiträgen künftig Folgendes zu beachten:

1. Texte müssen über unser Web-Portal eingereicht werden. Sollten Sie noch keine Zugangsdaten haben, so können Sie diese beantragen unter www.cms.wittich.de  (Genaue Registrierungsanleitung s. Seite 5) Texte, die per eMail an uns übermittelt werden, können künftig nur noch bei Störfällen und technischen Problemen abgedruckt werden.

 

2. Die Freischaltung erfolgt über die Verbandsgemeindeverwaltung Kastellaun, Frau Reuther, Tel.: 06762-403-12, eMail: a.reuther@SPAMPROTECTIONkastellaun.de.
Sie werden per eMail über Ihre Freischaltung informiert und können ab Erhalt der eMail Texte ins Web-Portal: cmsweb.wittich.de oder meinwittich.wittich.de einstellen.
Bitte beachten Sie, dass der Textumfang begrenzt ist.

 

3. Die Redaktion des Amtsblattes prüft ihre Texte inhaltlich und behält sich ggf. vor, dasÜbermittelte abzuändern oder  nicht abzudrucken, sollte der Text nicht den rechtlichen Vorgaben des § 27 Gemeindeordnung sowie der Durchführungsverordnung und den Verwaltungsvorschriften entsprechen: www.kommunalbrevier.de/kommunalbrevier/Gemeindeordnung-GemO/
Bitte beachten Sie als Verein / Verband / Kirche / Partei die Veröffentlichungskriterien „Was? – Wann? – Wo?“, redaktionelle Berichterstattungen sind derzeit nicht zugelassen und werden komplett gestrichen. Die Veröffentlichung von Veranstaltungen ist maximal 2- bis 3-mal zulässig. Wir bitten auch hierbei um Beachtung, ansonsten bleibt die Entscheidung des Abdruckens der Redaktion vorbehalten. 

 

4. Vor der Eingabe in das System sollten Ihre Texte von Ihnen auf Fehler überprüft werden.


Ihre Verbandsgemeindeverwaltung
und Ihre Redaktion Verlag und Druck Linus Wittich Medien KG
 

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