Förderungen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat eine Förderdatenbank. Dort finden Sie alle Förderprogramme vom Bund, von den Ländern und von der EU.
Im Folgenden sind Förderprogramme für klimaschutzfördernde Maßnahmen aufgelistet.
Förderungen der Gemeinden - Energiesparrichtlinien
Die Ortsgemeinden Beltheim, Dommershausen, Roth und Michelbach bieten für Ihre Bürgerinnen und Bürger in Form einer Energiesparrichtlinie Zuschüsse an, die Anreize schaffen sollen:
- auf energiesparende Elektrogeräte umzustellen
- in energieeffizientere Wärmeversorgung zu investieren
- Gebäudedämmende Maßnahmen durchzuführen
- eine Photovoltaikanlage incl. Speicher zu installieren
- auf E-Mobilität umzusteigen
Genauere Details über die Inhalte der Förderung finden Sie in den jeweiligen Energiesparrichtlinien/Förderprogrammen:
Förderungen der Ortsgemeinden und der Stadt Kastellaun
Weitere Fördermöglichkeiten für Gebäude- sowie Heizungssanierung finden Sie auch in den Rubriken der einzelnen Gemeinden unter: www.kastellaun.de/gemeinden/ortsgemeinden
Hier eine Vorauswahl:
Förderung der Verbandgemeinde
Förderprogramm der Verbandsgemeinde Kastellaun zur Schaffung vitaler Dorfzentren/Beseitigung von Leerstand und für Klimaschutzmaßnahmen
Förderung der Kreisverwaltung - Dorferneuerung
Das Ziel der Dorferneuerung im Rhein-Hunsrück-Kreis besteht im Erhalt und der Weiterentwicklung der Dörfer als eigenständige Wohn-, Sozial- und Kulturräume. Dabei gilt es, den individuellen Charakter des einzelnen Ortsbildes zu bewahren. Hierfür werden verschiedene Aktivitäten gefördert. Die notwendiegen Unterlagen finden Sie unter: www.kreis-sim.de/Unser-Landkreis/Gemeinden/Dorferneuerung.
Gebäudesanierung
FördermittelCheck zur energetischen Gebäudesanierung
Wer an seinem Haus eine energetische Sanierung durchführen möchte, muss meist einen größeren Geldbetrag in die Hand nehmen. Glücklicherweise werden viele Sanierungsmaßnahmen von verschiedenen Fördergebern mit Zuschüssen oder Förderkrediten finanziell untersützt. Um bei der Vielzahl der Förderprogramme durchblicken zu können, bietet die Initiative "Zukunft Zuhause - Nachhaltig sanieren" der Deutschen Bundesstiftung Umwelt einen FördermittelCheck an. Dort werden einem, anhand des Ist-Zustandes des Gebäudes und des geplanten Sanierungsvorhabens, die passenden Förderprogramme angezeigt.
Nahwärmenetze
Förderprogramm "Zukunfsfähige Energieinfrastruktur"
In dem Förderprogramm "Zukunftsfähige Energieinfrastruktur" werden der Bau und Ausbau von Wärmenetzen zur direkten Versorgung von zwei oder mehr Gebäuden auf Basis von Biomasse, geothermischer und solarer Energie, industrieller Abwärme und Wärme aus Abwasser mit bis zu 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben ab einer Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben von 100.000 Euro gefördert. Ebenso sind Biomassefeuerungsanlagen, Solarthermieanlagen, Wärme- und Kältespeicher, effiziente Wärmepumpenanlagen, Abwärmeverwertungsanlagen, die Abwasserwärmenutzung und Messtechnik förderfähig.
Außerdem besteht auf Grundlage des Gebäudeenergiegesetzes die "Bundesförderung für effiziente Gebäude". Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet deshalb verschiedene Kredite und Zuschüsse für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen an. Folgende Förderungen, insbesondere von Wohngebäuden, sind für Privatpersonen interessant:
- Kredite für Neubau und Erstkauf unter Kredit Nr. 296 bzw. Nr. 297, 298
- Kredit für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus unter Kredit Nr. 261
- Heizungsförderung unter Zuschuss Nr. 458
- Ergänzungskredit für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden unter Kredit Nr. 358, 359
Eine Übersicht über alle Förderungen der KfW im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude, beispielsweise auch für Nicht-Wohngebäude, finden Sie hier.
Elektromobilität
Förderprogramm "Absatz von eletrisch betriebener Fahrzeuge"
Der Kauf oder das Leasen eines Elektro-Autos wird derzeit vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit dem Förderprogramm "Absatz von elektrisch betriebenen Fahrzeugen" bezuschusst:
- Kauf: Bei einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro liegt der Bonus bei 4.500 Euro. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro bis zu 65.000 Euro werden 3.000 Euro gezahlt.
- Kauf junges Gebrauchtfahrzeug: Bei einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro liegt der Bonus bei 3.000 Euro. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro bis zu 65.000 Euro werden 3.000 Euro gezahlt.
- Leasing Neufahrzeug Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monate: Bei einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro liegt der Bonus bei 4.500 Euro. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro bis zu 65.000 Euro werden 3.000 Euro gezahlt.
- Leasing Neufahrzeug Leasingvertragslaufzeit ab 12 bis einschließlich 23 Monate: Bei einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro liegt der Bonus bei 2.250 Euro. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro bis zu 65.000 Euro werden 1.500 Euro gezahlt.
- Leasing junges Gebrauchtfahrzeug Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monate: Bei einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro liegt der Bonus bei 3.000 Euro. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro bis zu 65.000 Euro werden 3.000 Euro gezahlt.
- Leasing junges Gebrauchtfahrzeug Leasingvertragslaufzeit ab 12 bis einschließlich 23 Monate: Bei einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro liegt der Bonus bei 1.500 Euro. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro bis zu 65.000 Euro werden 1.500 Euro gezahlt.



