Förderungen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat eine Förderdatenbank. Dort finden Sie alle Förderprogramme vom Bund, von den Ländern und von der EU.

Im Folgenden sind Förderprogramme für klimaschutzfördernde Maßnahmen aufgelistet.

Neues Förderprogramm in Roth gestartet

Die Ortsgemeinde Roth bietet Ihren Bürgerinnen und Bürger das Förderprogramm Erneuerbare Energien, Enerieeinsparung und Klimaschutz an. Nähere Informationen finden Sie im Förderprogramm. 

 

Energiesparrichtlinien

Die Ortsgemeinde Beltheim und Dommershausen bieten für Ihre Bürgerinnen und Bürger in Form einer Energiesparrichtlinie Zuschüsse an, die einen Anreiz schaffen sollen

  • auf energiesparende Elektrogeräte umzustellen
  • in energieeffizientere Wärmeversorgung zu investieren
  • Gebäudedämmende Maßnahmen durchzuführen
  • eine (Mini-)Photovoltaikanlage zu installieren
     

Genauere Details über die Inhalte der Förderung finden Sie in den jeweiligen Energiesparrichtlinie:

Förderungen in den Gemeinden und der Stadt Kastellaun

Weitere Fördermöglichkeiten für Gebäude- sowie Heizungssanierung finden Sie auch in den Rubriken der einzelnen Gemeinden unter: www.kastellaun.de/gemeinden/ortsgemeinden und in der Stadt Kastellaun unter: www.kastellaun.de/gemeinden/stadt/bauen

Gebäudesanierung

FördermittelCheck zur energetischen Gebäudesanierung

Wer an seinem Haus eine energetischen Sanierung durchführen möchte, muss meist einen größeren Geldbetrag in die Hand nehmen. Glücklicherweise werden viele Sanierungsmaßnahmen von verschiedenen Fördergebern mit Zuschüssen oder Förderkrediten finanziell untersützt. Um bei der Vielzahl der Förderprogramme durchblicken zu können, bietet die Initiative "Zukunft Zuhause - Nachhaltig sanieren" der Deutschen Bundesstiftung Umwelt einen FördermittelCheck an. Dort werden einem, anhand des Ist-Zustandes des Gebäudes und des geplanten Sanierungsvorhabens, die passenden Förderprogramme angezeigt.

Nahwärmenetze

Förderprogramm "Zukunfsfähige Energieinfrastruktur"

In dem Förderprogramm "Zukunftsfähige Energieinfrastruktur" werden der Bau und Ausbau von Wärmenetzen zur direkten Versorgung von zwei oder mehr Gebäuden auf Basis von Biomasse, geothermischer und solarer Energie, industrieller Abwärme und Wärme aus Abwasser mit bis zu 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben ab einer Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben von 100.000 Euro gefördert. Ebenso sind Biomassefeuerungsanlagen, Solarthermieanlagen, Wärme- und Kältespeicher, effiziente Wärmepumpenanlagen, Abwärmeverwertungsanlagen, die Abwasserwärmenutzung und Messtechnik förderfähig.

Elektromobilität

Förderprogramm "Absatz von eletrisch betriebener Fahrzeuge"

Der Kauf oder das Leasen eines Elektro-Autos wird derzeit vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit dem Förderprogramm "Absatz von elektrisch betriebenen Fahrzeugen" bezuschusst:

  • Kauf: Bei einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro liegt der Bonus bei 4.500 Euro. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro bis zu 65.000 Euro werden 3.000 Euro gezahlt.
  • Kauf junges Gebrauchtfahrzeug: Bei einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro liegt der Bonus bei 3.000 Euro. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro bis zu 65.000 Euro werden 3.000 Euro gezahlt.
  • Leasing Neufahrzeug Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monate: Bei einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro liegt der Bonus bei 4.500 Euro. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro bis zu 65.000 Euro werden 3.000 Euro gezahlt.
  • Leasing Neufahrzeug Leasingvertragslaufzeit ab 12 bis einschließlich 23 Monate: Bei einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro liegt der Bonus bei 2.250 Euro. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro bis zu 65.000 Euro werden 1.500 Euro gezahlt.
  • Leasing junges Gebrauchtfahrzeug Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monate: Bei einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro liegt der Bonus bei 3.000 Euro. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro bis zu 65.000 Euro werden 3.000 Euro gezahlt.
  • Leasing junges Gebrauchtfahrzeug Leasingvertragslaufzeit ab 12 bis einschließlich 23 Monate: Bei einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro liegt der Bonus bei 1.500 Euro. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro bis zu 65.000 Euro werden 1.500 Euro gezahlt.

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