Standesamt

Auf dieser Seite erhalten Sie wichtige Informationen über unser Standesamt in Kastellaun

Terminvergabe

Für die persönliche Vorsprache beim Standesamt Kastellaun wird auf die Notwendigkeit einer vorherigen Terminvereinbarung hingewiesen!

Bitte reservieren Sie Ihren persönlichen Termin unter 06762 403-240 für alle personenstandsrechtlichen Angelegenheiten (Anzeige einer Geburt, Anzeige eines Sterbefalles, Anmeldung einer Eheschließung, Erklärung zur Namensführung, Beglaubigungen, usw.).

Für einen Kirchenaustritt muss der Termin vorab online gebucht werden (Online-Terminbuchungssystem)!

So können Wartezeiten verhindert werden.

 

Aktuelle Nachrichten

Keine Nachrichten verfügbar.

Termine und Öffnungszeiten

Die genauen Öffnungszeiten des Rathauses in Kastellaun finden Sie hier.

Trauungen können an folgenden Tagen stattfinden:

An Freitagen im Rathaus oder auf der Unterburg um 10.00 Uhr, 11.00 Uhr und 12.00 Uhr

Am jeweils 1. Samstag im Monat auf der Unterburg um 13.00 Uhr, 14.00 Uhr, 15.00 Uhr und 16.00 Uhr

Urkundenanforderung

Grundlage aller Urkunden ist das Personenstandsregister. Dieses wird am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden sind daher bei dem Standesamt anzufordern, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, also z.B. beim Standesamt des Geburtsortes.
 

Bitte beachten Sie vor der Beantragung unbedingt die folgenden Besonderheiten:

 

Braunshorn und Dudenroth:

Urkunden bis 1970 anzufordern bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen, Tel.: 06747/121-21, www.hunsrueckmittelrhein.de/

 

Dommershausen und Eveshausen

Urkunden bis 1942 anzufordern bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen, Tel.: 06747/121-21, www.hunsrueckmittelrhein.de/

Urkunden von 1943 bis 1970 anzufordern bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel, Bahnhofstraße 44, 56330 Kobern-Gondorf, Telefon: 02607/49-241, www.vg-rhein-mosel.de/vgrm/

 

Mastershausen

Urkunden bis 1970 anzufordern bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Corray 1 56856 Zell (Mosel), Telefon: 06542/701-28, www.zell-mosel.de/

 

Mörsdorf, Zilshausen und Lahr

Urkunden bis einschließlich 30.06.2014 anzufordern bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem, Telefon 02671/608-112, www.vgcochem.de

 

Welche Arten von Urkunden bekomme ich beim Standesamt?
Das Standesamt stellt Ihnen auf Wunsch folgende Urkunden bzw. Abschriften aus:

- Geburtsurkunden

- Eheurkunden

- Lebenspartnerschaftsurkunden

- Sterbeurkunden

- Beglaubigte Abschriften aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister

- Mehrsprachige Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden
 


Wie bekomme ich Urkunden?

Urkunden können Sie bei uns wie folgt anfordern:


Online Bestellung: 

Sie können Ihre Urkunden hier online bestellen.


Schriftliche Bestellung: 

Bitte teilen Sie uns unter Vorlage Ihres Personalausweises mit, welche Urkunde Sie benötigen. Vergessen Sie nicht, uns wichtige Angaben wie etwa Geburtstag und -ort, Eheschließungstag- und -ort oder Sterbetag und -ort mitzuteilen, um unnötige Rückfragen zu vermeiden. 

Beachten Sie, dass alle Urkunden nur nach Vorkasse versandt werden, legen Sie daher nach Möglichkeit die u.g. Gebühren in bar oder per Scheck bei. Der Versand von Bargeld erfolgt auf eigene Gefahr.

 

Telefonische Bestellung: 

Eine telefonische Urkundenbestellung ist nicht möglich!


Welche Gebühren entstehen bei Anforderung von Urkunden?
Alle Urkunden und beglaubigte Abschriften kosten 13,00 Euro; jede weitere Ausfertigung der im gleichen Arbeitsgang angefertigten gleichartigen Urkunde/beglaubigten Abschrift kostet 6,50 Euro.

Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist (z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung). Dies wird auf der Urkunde entsprechend vermerkt.

 

Sie können Ihre Personenstandsurkunden hier online beantragen.

Kirchenaustritt

Die Erklärung über den Austritt aus der Kirche erfolgt bei einer persönlichen Vorsprache beim Standesamt.

Der Termin muss vorab online gebucht werden (Online-Terminbuchungssystem)!

Bitte bringen Sie zu dem Termin Ihren Personalausweis mit.

Die Gebühr i.H.v. 30,00 € kann per EC oder in bar gezahlt werden.

Beurkundung der Geburt

Wo wird die Geburt beurkundet?
Zuständig ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk das Kind geboren ist. Das heißt, dass beim Standesamt Kastellaun lediglich sog. „Hausgeburten“ innerhalb der Verbandsgemeinde Kastellaun beurkundet werden können. Alle Kinder, die in einem Krankenhaus zur Welt kommen, werden z.B. beim Standesamt in Simmern/Rheinböllen, Koblenz usw. beurkundet.

 

Was wird benötigt für die Beurkundung einer Geburt?

  • bei verheirateten Eltern: beglaubigter Registereintrag (ist evtl. im Stammbuch enthalten) oder Eheurkunde und Geburtsurkunde beider Elternteile
  • bei nicht miteinander verheirateten Eltern: Geburtsurkunde der Mutter, evtl. Vaterschaftsanerkennung und Geburtsurkunde des Vaters
  • bei verwitweten oder geschiedenen Müttern: eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit einem Vermerk, wodurch die Ehe aufgelöst wurde
  • im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein

 

Welche Fristen sind einzuhalten?
Die Geburt ist binnen 1 Woche beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

Beurkundung eines Sterbefalles

Wer ist zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles?
Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Dabei ist es nicht maßgeblich, wo der Verstorbene den Wohnsitz inne hatte.

 

Was wird benötigt für die Beurkundung eines Sterbefalles?

  • Todesbescheinigung des Arztes (vertraulicher u. nichtvertraulicher Teil)
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Nachweis über den Familienstand (z.B. Eheurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehegatten, Stammbuch)
  • im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein

 

Welche Fristen sind einzuhalten?
Der Sterbefall ist spätestens 3. dem Todestag folgenden Werktag dem zuständigen Standesbeamten anzuzeigen.


Beurkundung einer Eheschließung

Wo muss die Eheschließung angemeldet werden?
Die Eheschließung muss bei dem Standesbeamten angemeldet werden, wo mindestens einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.

Kann man auch bei einem anderen Standesamt heiraten?
Ja, es ist möglich bei jedem Standesamt in Deutschland zu heiraten. Die Anmeldung vom Wohnsitzstandesamt wird an das Eheschließungsstandesamt geschickt. Dieses Standesamt wird somit zur Vornahme der Eheschließung ermächtigt. Dort werden dann auch alle Details zur Eheschließung geklärt.

Müssen beide Verlobte für die Anmeldung der Eheschließung vorsprechen?
Am einfachsten ist es, wenn beide Verlobte zusammen zur Anmeldung kommen. Es ist jedoch auch möglich, die Anmeldung alleine vorzunehmen. Der verhinderte Verlobte muss einen Vordruck „Beitrittserklärung“ unterschreiben. Dieses Formular finden Sie hier.

 

Was wird benötigt für die Anmeldung der Eheschließung?

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag
  • aktuelle beglaubigte Abschriften aus den Eheregistern aller Vorehen (bei geschiedenen oder verwitweten Verlobten)
  • Geburtsurkunde von gemeinsamen Kindern
  • im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

 

Wenn einer der Verlobten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, nicht im Bundesgebiet geboren ist, im Ausland geheiratet hat oder geschieden wurde, ist eine frühzeitige Vorsprache beim Standesamt unbedingt erforderlich.

Wie lange ist die Anmeldung der Eheschließung gültig?
Die Gültigkeit beträgt 6 Monate, d.h. frühestens 6 Monate vor dem Eheschließungstermin kann die Anmeldung der Eheschließung abgegeben werden. Termine reservieren wir ebenfalls erst ab dieser Frist.

Trauzimmer im Rathaus

Das Trauzimmer im Rathaus bietet Platz für 12 Personen.
Dieser Raum wird Ihnen unentgeltlich zur Verfügung gestellt.


Trauzimmer auf der Unterburg

Allgemeines
Das Trauzimmer auf der Unterburg sollte rechtzeitig (jedoch fühestens 6 Monate vor dem Eheschließungstermin) reserviert werden.
Die räumliche Kapazität ist auf 30 Gäste beschränkt.

Für die Bereitstellung dieser Räumlichkeit wird eine zusätzliche Gebühr i.H.v. 100,00 € erhoben.
 

Anfahrt und Parken
Auf der Burg selbst sind keine Parkplätze vorhanden. Es herrscht Parkverbot.

Gehbehinderte und ältere Personen dürfen gerne mit dem Auto auf das Burggelände gebracht werden. Die Anfahrt erfolgt über die Straße "Hasental".

Das Auto selbst sollte jedoch danach auf dem Parkplatz unterhalb des Burggeländes abgestellt werden.

Neben der katholischen Kirche wird ein großer Parkplatz angeboten. Die Anfahrt hierzu erfolgt über die Schloßstraße (für Navi´s: 56288 Kastellaun, Schloßstraße 14). Sollte dieser (gerade an Tagen mit mehreren Trauungen) belegt sein, sind in der näheren Umgebung viele kostenfrei Parkplätze vorhanden (Marktplatz, Marktstraße, Parkdeck Beinde).

Der Fußweg zur Burg ist ausgeschildert.

 

Aufzug
Für gehbehinderte oder ältere Personen ist ein Aufzug im Haus der Regionalen Geschichte vorhanden.
Treffpunkt vor der Trauung ist das Haus der regionalen Geschichte.

 

Sektempfang
Ein Sektempfang kann über die Gastwirtschaft Taverne (Tel: 06762/963238) gebucht werden. Für den privaten Sektempfang darf das obere Plateau der Burg genutzt werden (nicht die Flächen vor der Burgbühne bzw. neben dem Biergarten!).

Alternativ dürfen wir Ihnen den Rosengarten empfehlen.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.

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Kontakt

Standesamt Kastellaun
Kirchstraße 1
56288 Kastellaun
Tel. 06762 403-240
Fax: 06762 403-249
E-Mail: standesamt@SPAMPROTECTIONkastellaun.de

Sie finden uns im Rathaus, 2. Stock, Zimmer 24

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