Baugebiete der Stadt Kastellaun
Informationen zu den Baugebieten der Stadt Kastellaun erhalten Sie bei:
Verbandsgemeindeverwaltung Kastellaun
Kirchstraße 1
56288 Kastellaun
Telefon: 06762 403-301
Zu den Baugebieten in den einzelnen Ortsgemeinden bekommen Sie Informationen von den jeweiligen Ortsbürgermeister/in.
Bebauungspläne / Freie Bauplätze
Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Bebauungspläne der Stadt Kastellaun.
Falls Sie Fragen zu den Bebauungsplänen und zu freien Bauplätzen in den Ortsgemeinden haben wenden Sie sich bitte an den Ortsbürgermeister.
- An der Molkerei
- Einzelhandelszentrum Bopparder Staße Urschrift
- Industriegebiet IX A 1. Änderung
- Industriegebiet IX A 2. Änderung
- Industriegebiet IX A 3. Änderung
- Industriegebiet IX A Urschrift
- Industriegebiet IX B 1. Änderung
- Industriegebiet IX B 2. Änderung
- Industriegebiet IX B 3. Änderung
- Industriegebiet IX B 4. Änderung
- Industriegebiet" IX B 6. Änderung
- Industriegebiet IX B 7. Änderung
- Industriegebiet IX B Urschrift
- Knotenpunkt B 327, L204 Südtangente
- Sondergebiet Südstraße_ An der Molkerei (ohne Begründung)
- 1. Änderung Sondergebiet Südstraße_An der Molkerei
- Südstraße XIV 2. Änderung
- Südstraße XIV 1. Änderung
- Südstraße XIV Urschrift
- Veränderungssperre BPlan Bopp.Str.,Spe.Weg.Marktplatz Ost
- 1. Änderung Kleiner Rehberg
- 2. Änderung Kleiner Rehberg
- 3. Änderung Kleiner Rehberg
- 4. Änderung Kleiner Rehberg
- Baugebiet "Burgblick"
- 1. Änderung "Burgblick"
- Bebauungsplan "Burgblick Mitte"
- 1. Änderung "Burgblick Mitte"
- Bebauungsplan "Einzelhandelszentrum Bipparder Straße/Perlengasse
- 1. Änderung Bebauungsplan "Einzelhandelszentrum Bopparder Straße/Perlengasse
- 2. Änderung Bebauungsplan "Einzelhandelszentrum Bopparder Straße/Perlengasse
- Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Bahnhofstraße"
- Am Gödenrother Fußpfad
- Am Gödenrother Fußpfad (Schalltechnische Gutachten)
- Am Gödenrother Fußpfad (Bestandslageplan mit Luftbild)
- 1. Änderung Am Gödenrother Fußpfad
- Laubacher Straße/Spesenrother Weg - Bopparder Straße/Marktplatz Ost
- Laubacher Straße/Spesenrother Weg - Bopparder Straße/Marktplatz Ost (Schalltechnisches Gutachten)
- Laubacher Straße/Spesenrother Weg - Bopparder Straße/Marktplatz Ost (Analysepläne)
Sanierungskonzept “Kastellaun erneuert”
Die Stadt Kastellaun hat sich entschlossen, das Sanierungskonzept “Kastellaun erneuert” zu starten. Es handelt sich hierbei um ein Konzept zur Darstellung von Energie-Einsparpotenzialen in einem Wohngebiet. Mithilfe von Datenerhebungen werden Informationen zu den Gebäuden ermittelt. Ziel ist es, die Energiekosten der Bewohner in diesem Gebiet deutlich zu senken. Starten werden wir im Sanierungsgebiet,
welches im Süden durch die Lessingstraße, im Norden durch die Eichendorffstraße und im Osten durch die Schubertstraße abgegrenzt ist. Dieses Sanierungskonzept wird in Kürze auch den Ortsgemeinden
vorgestellt und bei Interesse zeitnah umgesetzt.
Wir alle profitieren mittel- und langfristig von “Kastellaun erneuert” durch regionale und kommunale Wertschöpfungen, Verminderung der CO2-Emissionen und einer verbesserten Umweltbilanz für alle Beteiligten.
Im ersten Schritt erfassen wir die aktuellen Daten Ihres Hauses. Eine erste Erhebung bei Ihnen vor Ort soll uns folgende Fragen beantworten:
- Alter des Gebäudes und Erfassung des Gebäudetyps
- Art und Alter der Heizanlage
- Anzahl der Personen im Haus
- tatsächlicher Enerieverbrauch und
- in der Vergangenheit schon durchgeführte Sanierungsmaßnahmen.
Im zweiten Schritt laden wir Sie zu einer abschließendenden Veranstaltung ein. Dort erfahren Sie nach Auswertung Ihrer Angaben, wie sich der energetische Zustand Ihrer Immobilie darstellt und welche Maßnahmen zur Energieeinsparung sinnvoll sind. Informieren Sie sich, wie viel Schadstoffe Sie mit Ihrem Gebäude künftig vermeiden können – und wie viel Kosten Sie einsparen können.
Solarkataster Rhein-Hunsrück
Jede(r) Eigentümer(in) eines Gebäudes kann dazu beitragen, den Ressourcenverbrauch zu vermindern und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Die notwendigen Flächen in Form von Dächern sind auch in unserer Region in ausreichendem Maße für die Nutzung der Sonnenenergie vorhanden. Die vielen Hauseigentümern/innen fehlenden Informationen, ob das eigene Hausdach für die Solarenergie geeignet ist, liegen nun vor: Mit dem Solarkataster des Rhein-Hunsrück-Kreises können Hauseigentümer/innen mit wenigen Klicks feststellen, ob
die Dachfläche ihres Hauses für eine Photovoltaikanlage geeignet ist.
Und so funktioniert es:
1. Wählen Sie im Internet die Adresse www.solarkataster-rhein-hunsrueck.de.
2. Suchen Sie mithilfe der Adresssuch-Funktion Ihr Gebäude aus.
3. Das Solarkataster zeigt dann die entsprechende Eignung Ihres Gebäudes für die Nutzung von Photovoltaik farblich an.
4. Sollten Sie neben der Feststellung der Eignung der Dachfläche darüber hinaus noch Interesse an detaillierteren Informationen (Ausrichtung, Dachneigung, Fläche, Anlagengröße, Stromertrag, CO2-Ersparnis haben, können Sie dies per E-Mail bei der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis abfragen. Hierfür ist ein entsprechendes Abfragefenster vorbereitet. Die Detailinformationen können allerdings nur den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern mitgeteilt werden. Diese erhalten die Informationen per E-Mail in einem pdf-Formular mitgeteilt.
5. Mit den Detailinformationen können Sie dann auch den Solarrechner bedienen, den Sie nach Abfrage der Eignung Ihres Gebäudes unterhalb des Abfrageergebnisses finden.
Wenn Sie als Gebäudeeigentümer Ihre Gebäudedaten nicht im Internet veröffentlicht haben wollen, können Sie dem selbstverständlich widersprechen. Bitte teilen Sie uns dies schriftlich unter Angabe der Adresse und der Flurstücksnummer mit. Ihre Daten werden dann aus dem Internet-Kartendienst gelöscht. Dieses etwas aufwändige Verfahren ist notwendig, um Ihre Ansprüche rechtssicher dokumentieren zu können und um Missbrauch zu verhindern. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Anschrift für den Widerspruch:
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Fachbereich Kreisentwicklung
Ludwigstraße 3-5
55469 Simmern.
Auf der Internetseite des Landkreises (www.rheinhunsrueck.de) finden Sie darüber hinaus weitere Informationen zur Photovoltaik. Bei den Daten handelt es sich um Modellergebnisse, die einer unverbindlichen Erstinformation dienen und nicht um exakte Messdaten. Die errechneten Werte können
von denen der letztendlich installierten Anlage aufgrund unterschiedlicher Faktoren abweichen. Vor der Installation sollte in jedem Falle ein fachkundiger Berater für eine detaillierte Eignungsprüfung der Dachfläche und der Anschlussmöglichkeiten im Gebäude hinzugezogen werden. Des Weiteren sind vor der Installation die Statik zu prüfen und ggf. Auflagen des Denkmalschutzes zu berücksichtigen.
Richtlinien über die Fassadenförderung
Zuschüsse für Fassadenerneuerungen in der Stadt Kastellaun.
Die Stadt Kastellaun fördert seit 1992 die Erneuerung von Hausfassaden im Innenstadtbereich.Der Stadtrat Kastellaun hat am 30. März 2022 folgende Richtlinie beschlossen, die mit Beschluss vom 07. Dezember 2022 um weitere zwei Jahre verlängert wurde
Die Richtlinien finden Sie hier in der PDF-Datei.
Einzelhandelskonzept der Stadt Kastellaun
Die Unterlagen finden Sie hier als PDF-Datei.