Gewerbeamt

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen über unser Gewerbeamt in Kastellaun

Formulare

Hier finden Sie alle notwendigen Formulare bezüglich des Gewerbeamtes:

Wann muss eine Gewerbeanmeldung erfolgen?

Eine Gewerbeanmeldung ist immer notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen.
Dies ist der Fall bei

  • Neurichtung eines Betriebs,
  • Neuerrichtung einer Zweigniederlassung,
  • Neuerrichtung einer unselbstständigen Zweigstelle,
  • Übernahme eines bestehenden Betriebes, z.B. durch Kauf oder Pacht,
  • Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine andere Rechtsform,
  • Verlegung eines Betriebes aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe, bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).
     

Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen.

 

Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die in § 6 Absatz 1 Satz 1 GewO genannten Tätigkeiten.
Dies sind unter Anderem:

  • Erziehung von Kindern gegen Entgelt
  • Unterrichtswesen

 

Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

Wie ist der genaue Ablauf?

Den Beginn eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.
Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen.
Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.


Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular "Gewerbe-Anmeldung" (GewA 1).

Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführender Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.
Bei schriftlichen oder elektronischener Gewerbeanmeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten "Gewerbeschein"), sofern Sie das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache vor, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.

 

Das Gewerbeamt leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenosschenschaft weiter.

Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z.B. Bewachungsgewerbe, Betrieb einer Gaststätte) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung
  • Nachweis der Identität (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
  • bei elektronischer Gewerbeanmeldung sind auch andere Möglichkeiten zur Identifizierung möglich (z. B. elektronischer Personalausweis, De-Mail, PIN/TAN-Verfahren)
  • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag bzw. Handelsregisterauszug, Zustimmung der Gesellschafter (bei juritischen Personen bzw. Personengesellschaften)
  • Zustimmungserklärung Gesellschafter
  • Beiblatt Vertretungsberechtigte 

Wann muss ich ein Gewerbe ummelden?

Gründe für eine Gewerbeummeldung:

  • Verlegung des Unternehmenssitzes innerhalb der Gemeinde oder Stadt, in der das Gewerbe bisher gemeldet war
  • Verlegung einer unselbstständigen Zweigstelle innerhalb der Gemeinde oder Stadt, in der die Zweigstelle bisher gemeldet war
  • Wechsel des Gegenstandes des angezeigten Gewerbes
  • Ausdehnung bzw. Erweiterung des Gegenstandes des angezeigten Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.

 

Auch wenn reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten ausgeübt werden oder ein Reisegewerbe betrieben wird, muss eine Gewerbeummeldung erfolgen, falls der Gewerbegegenstand geändert oder eine Ausdehnung auf andere Waren oder Dienstleitungen erfolgen soll.

Das Gewerbe muss zum Zeitpunkt der tatsächlichen Betriebsverlegung oder Änderung bzw. der Erweiterung des Gewerbegegenstands umgemeldet werden. Das ensprechende Dokument finden Sie hier.

Wann muss ich mein Gewerbe abmelden?

Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle endgültig aufgibt, muss dies gleichzeitig auch der zuständigen Behörde anzeigen.

Das entsprechende Dokument finden Sie hier.

Was kostet eine Gewerbemeldung?

Die Gewerbemeldung ist gebührenpflichtig nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis).

Gebühr: 40,00€
EC-Zahlung oder Barzahlung

Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Betriebsgründung anmelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.
Ebenso verhält es sich mit der Um- bzw. Abmeldung des Gewerbes.

Wie lange dauert eine Gewerbemeldung?

Bei persönlicher Vorsprache: sofort
Eine vorherige Terminabsprache ist jedoch erforderlich!
Bei schriftlichen oder elektronischer Meldung: innerhalb von 7 Werktagen, sofern das Gewerbemeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

 

Kontaktdaten

Verbandsgemeindeverwaltung
Gewerbeamt
Kirchstr. 1
56288 Kastellaun

06762 403-260
gewerbe@SPAMPROTECTIONkastellaun.de

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