Energetische Gebäudesanierung

Eine energetische Gebäudesanierung ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen den Klimawandel. Gebäude sind für einen erheblichen Anteil des CO2-Ausstoßes verantwortlich und tragen somit zur Erderwärmung bei. Eine Sanierung kann dazu beitragen, den Energiebedarf eines Gebäudes zu senken und somit den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Insbesondere ältere Gebäude haben oft eine schlechte Energiebilanz und können durch eine Sanierung auf den neuesten Stand gebracht werden.

Durch eine verbesserte Dämmung und eine modernere Heiztechnik kann der Energiebedarf erheblich gesenkt werden. Eine optimierte Gebäudehülle trägt dazu bei, dass im Winter weniger Wärme verloren geht und im Sommer weniger Wärme ins Gebäude eindringt. Dadurch wird der Einsatz von Heiz- und Klimaanlagen reduziert, was nicht nur den CO2-Ausstoß senkt, sondern auch zu einer Kosteneinsparung für den Gebäudebetreiber führt.

Eine energetische Gebäudesanierung leistet somit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, da sie dazu beiträgt, den CO2-Ausstoß zu senken und somit den Treibhauseffekt zu reduzieren. Durch die Umsetzung von energetischen Sanierungsmaßnahmen kann jeder Einzelne dazu beitragen, den eigenen CO2-Fußabdruck zu verringern und somit einen Beitrag zum Schutz unseres Planeten zu leisten.

Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 01. November 2020 in Kraft getreten. Das GEG enthällt Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Die frühere EnEV, das EnEG und das EEWärmeG wurden mit dem GEG zusammengeführt.

Käufer, welche eine Immobilie jetzt erwerben, müssen folgende Nachrüstpflichten erfüllen:

  • Den veralteten Heizkessel erneuern: Darunter fallen alle Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden, keine Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel sind, deren Nennleistung weniger als vier Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt, und die nicht nur Warmwasser bereitstellen oder hauptsächlich den Raum heizen, in dem sie aufgestellt sind. Sie alle müssen grundsätzlich nach Ablauf von 30 Jahren erneuert werden. Wurde der Kessel im Haus vor dem 1.1.1990 eingebaut, darf er seit 2020 nicht mehr betrieben werden.
  • Nicht gedämmte Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, die in unbeheizten Räumen wie etwa im Keller liegen, nachträglich dämmen.
  • Nicht gedämmte oberste Geschossdecken oder Dächer dämmen: Betroffen ist die Decke, die einen beheizten von einem unbeheiztem Raum trennt. Normalerweise sind das die Decken zwischen dem bewohnten Obergeschoss und dem nicht ausgebauten Dachboden. Stattdessen kann auch das Dach gedämmt sein. Die neue Dämmung darf dabei einen Wärmedurchgangskoeffizienten von 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin nicht überschreiten

 

Zum Nachlesen: Gebäudeenergiegesetz

Förderung

FördermittelCheck zur energetischen Gebäudesanierung

Wer an seinem Haus eine energetischen Sanierung durchführen möchte, muss meist einen größeren Geldbetrag in die Hand nehmen. Glücklicherweise werden viele Sanierungsmaßnahmen von verschiedenen Fördergebern mit Zuschüssen oder Förderkrediten finanziell untersützt. Um bei der Vielzahl der Förderprogramme durchblicken zu können, bietet die Initiative "Zukunft Zuhause - Nachhaltig sanieren" der Deutschen Bundesstiftung Umwelt einen FördermittelCheck an. Dort werden einem, anhand des Ist-Zustandes des Gebäudes und des geplanten Sanierungsvorhabens, die passenden Förderprogramme angezeigt.

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