Einwohnermeldeamt

Das Einwohnermeldeamt ist während der Öffnungszeiten für Sie da! Um Wartezeiten zu verhindern, können Sie gerne die Möglichkeit zur Terminvereinbarung nutzen.

Für persönliche Beratung stehen wir unter der Telefonnummer +49 (6762) 403-210 oder unter ema@SPAMPROTECTIONkastellaun.de zur Verfügung.

Einige Vorabinformationen haben wir Ihnen weiter unten auf dieser Seite zusammengestellt.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Ihr Team vom Einwohnermeldeamt

Wichtige Informationen

 

# Beantragung eines Personalausweises für Minderjährige

Was wird benötigt? Persönliche Vorsprache von Kind und Elternteil

-Einverständniserklärung mit Unterschrift vom anderen Elternteil (beim alleinigen Sorgerecht bitte Sorgerechtserklärung vorlegen)

-Aktuelles biometrisches Passfoto

-Geburtsurkunde

-Angaben über Größe und Augenfarbe

-Fingerabdrücke (ab 6 Jahren)

-Gebühren     22,80 Euro

-Lieferzeit    ca. 2-3 Wochen

-Geltungsdauer    6 Jahre

 

Ein Ausweis kann auch vor dessen Ablauf seine Gültigkeit verlieren, wenn die einwandfreie Feststellung der Identität des Inhabers (z.B. anhand des Fotos) nicht mehr gegeben ist!

Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich sein können.


Nähere Informationen zu Einreisebestimmungen verschiedener Länder finden Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Zur Vermeidung von Wartezeiten buchen Sie bitte Ihren Termin unter https://www.terminland.de/kastellaun/


 

# Beantragung eines Personalausweises für Volljährige

Was wird benötigt? Persönliche Vorsprache

-Aktuelles biometrisches Passfoto

-Geburtsurkunde bei ledigen oder Eheurkunde/Stammbuch bei verheirateten/geschiedenen oder verwitweten Personen

-Angaben über Größe und Augenfarbe

-Fingerabdrücke

-Gebühren  unter 24 Jahren: 22,80 Euro

-ab 24 Jahren: 37,00 Euro

-Lieferzeit ca. 2-3 Wochen (es erfolgt eine schriftliche Benachrichtigung durch die Bundesdruckerei)

-Geltungsdauer unter 24 Jahren: 6 Jahre

ab 24 Jahren: 10 Jahre

 

Ein Ausweis kann auch vor dessen Ablauf seine Gültigkeit verlieren, wenn die einwandfreie Feststellung der Identität des

Inhabers (z.B. anhand des Fotos) nicht mehr gegeben ist!

Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich sein können.

 


Nähere Informationen zu Einreisebestimmungen verschiedener Länder finden Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Zur Vermeidung von Wartezeiten buchen Sie bitte Ihren Termin unter https://www.terminland.de/kastellaun/


 

 

# Beantragung eines vorläufigen Personalausweises für Minderjährige

Was wird benötigt? Persönliche Vorsprache von Kind und Elternteil

-Einverständniserklärung mit Unterschrift vom anderen Elternteil (beim alleinigen Sorgerecht bitte Sorgerechtserklärung vorlegen)

-Aktuelles biometrisches Passfoto

-Geburtsurkunde

-Angaben über Größe und Augenfarbe

-Gebühren 10,00 Euro

-Geltungsdauer 3 Monate

-Lieferzeit wird direkt hergestellt

 

Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich sein können.


Nähere Informationen zu Einreisebestimmungen verschiedener Länder finden Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Zur Vermeidung von Wartezeiten buchen Sie bitte Ihren Termin unter https://www.terminland.de/kastellaun/


 

# Beantragung eines vorläufigen Personalausweises für Volljährige

Was wird benötigt? Persönliche Vorsprache

-Aktuelles biometrisches Passfoto

-Geburtsurkunde bei ledigen oder Eheurkunde/Stammbuch bei verheirateten/geschiedenen oder verwitweten Personen

-Angaben über Größe und Augenfarbe

-Gebühren 10,00 Euro

-Geltungsdauer 3 Monate

-Lieferzeit  wird direkt hergestellt

 

Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich sein können.


Nähere Informationen zu Einreisebestimmungen verschiedener Länder finden Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Zur Vermeidung von Wartezeiten buchen Sie bitte Ihren Termin unter https://www.terminland.de/kastellaun/


 

# Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige

Was wird benötigt? Persönliche Vorsprache von Kind und Elternteil

-Einverständniserklärung mit Unterschrift vom anderen Elternteil (beim alleinigen Sorgerecht bitte Sorgerechtserklärung vorlegen)

-Aktuelles biometrisches Passfoto

-Geburtsurkunde

-Angaben über Größe und Augenfarbe

-Fingerabdrücke

-Gebühren 37,50 Euro (+32,00 Euro Aufpreis bei Expressbestellung)

-Lieferzeit ca. 3-4 Wochen (4 Werktage bei Expressbestellung)

-Geltungsdauer 6 Jahre

 

Ein Ausweis kann auch vor dessen Ablauf seine Gültigkeit verlieren, wenn die einwandfreie Feststellung der Identität des Inhabers (z.B. anhand des Fotos) nicht mehr gegeben ist!

Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich sein können.


Nähere Informationen zu Einreisebestimmungen verschiedener Länder finden Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Zur Vermeidung von Wartezeiten buchen Sie bitte Ihren Termin unter https://www.terminland.de/kastellaun/


 

# Beantragung eines Reisepasses für Volljährige                             

Was wird benötigt? Persönliche Vorsprache

-Aktuelles biometrisches Passfoto

-Geburtsurkunde bei ledigen oder Eheurkunde/Stammbuch bei verheirateten/geschiedenen oder verwitweten Personen

-Angaben über Größe und Augenfarbe

-Fingerabdrücke

-Gebühren unter 24 Jahren: 37,50 Euro (+32,00 Euro bei Expressbestellung)

ab 24 Jahren: 70,00 Euro (+32,00 Euro bei Expressbestellung)

-Lieferzeit ca. 3-4 Wochen (4 Werktage bei Expressbestellung)

-Geltungsdauer 10 Jahre

 

Ein Ausweis kann auch vor dessen Ablauf seine Gültigkeit verlieren, wenn die einwandfreie Feststellung der Identität des Inhabers (z.B. anhand des Fotos) nicht mehr gegeben ist!

Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich sein können.


Nähere Informationen zu Einreisebestimmungen verschiedener Länder finden Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Zur Vermeidung von Wartezeiten buchen Sie bitte Ihren Termin unter https://www.terminland.de/kastellaun/


 

# Beantragung eines Führungszeugnisses

Sie haben die Möglichkeit, online folgende Anträge zu stellen:

  • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses für private Zwecke
  • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
  • Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses (für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde)

 

Hier https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/action/invoke.do?id=AntragFZ  können Sie mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT) Führungszeugnisse  online beantragen.

 

Hierzu benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
  • Ihre 6-stellige PIN.
  • Ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät, um sich online auszuweisen.
  • Eine Software für die sichere Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und Ihrem Computer, wie z. B. die kostenlose AusweisApp2.

 

Die Erteilung von Führungszeugnissen ist  grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt jeweils 13 Euro. Nach Abschluss des Online-Bezahlvorgangs erhalten Sie eine Bestätigung. Erst nach Zahlungseingang erfolgt eine Bearbeitung Ihres Antrags (Dauer: ca. 7 Tage).

Sollten Sie die Möglichkeit der Online-Beantragung nicht nutzen können, ist eine persönliche Vorsprache beim Einwohnermeldeamt nötig. Eine vorherige Terminabsprache wird empfohlen, um Wartezeiten zu vermeiden.


Bitte buchen Sie hier Ihren Termin: https://www.terminland.de/kastellaun/


 

# Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister

Sie haben die Möglichkeit, online folgende Anträge zu stellen:

  • Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde

 

Hier https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/action/invoke.do?id=AntragGZR können Sie mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel  Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.

 

Hierzu benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
  • Ihre 6-stellige PIN.
  • Ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät, um sich online auszuweisen.
  • Eine Software für die sichere Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und Ihrem Computer, wie z. B. die kostenlose AusweisApp2.

 

Die Erteilung von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist  grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt jeweils 13 Euro. Nach Abschluss des Online- Bezahlvorgangs erhalten Sie eine Bestätigung. Erst nach Zahlungseingang erfolgt eine Bearbeitung Ihres Antrags (Dauer:  ca. 7 Tage).

Sollten Sie die Möglichkeit der Online-Beantragung nicht nutzen können, ist eine persönliche Vorsprache beim Einwohnermeldeamt nötig. Eine vorherige Terminabsprache wird empfohlen, um Wartezeiten zu vermeiden.


Bitte buchen Sie hier Ihren Termin: https://www.terminland.de/kastellaun/


 

# An-/Um- oder Abmeldung eines Wohnsitzes

Was wird benötigt?

-Persönliche Unterschrift einer meldepflichtigen Person

-Geburtsurkunde bei ledigen oder Eheurkunde/Stammbuch bei verheirateten/geschiedenen oder verwitweten Personen

-(Einverständniserklärung) mit Unterschrift vom anderen Elternteil (bei alleinigem Sorgerecht bitte Sorgerechtserklärung vorlegen)

-Wohnungsgeberbestätigung

-Ausweise von allen meldepflichtigen Personen


Frist:                      

innerhalb von 14 Tagen nach Einzug

 

Bei Minderjährigen zusätzlich:

-Einverständniserklärung mit Unterschrift vom anderen Elternteil (bei alleinigem Sorgerecht bitte Sorgerechtserklärung vorlegen)

 

Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich sein können.

Bei Verständigungsschwierigkeiten wird auf die Notwendigkeit eines Dolmetschers verwiesen.

 

Bei Fragen hilft Ihnen das Team vom Einwohnermeldeamt gerne persönlich weiter!

 

 

 

Umtauschaktion: Papierführerschein in EU-Kartenführerschein!

Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, sind bis zu dem folgenden Zeitpunkt umzutauschen:

 

I.   Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind: 

 

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers                                  

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss    

Vor 195319.0 1.2033
1953-195819.01.2022
1959-196419.01.2023
1965-197019.01.2024
1971 oder später19.0 1.2025

 

 

II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr                                                                    

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999-200119.01.2026
2002-200419.01.2027
2005-200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012-18.01.201319.01.2033


      

Für den Umtausch werden folgende Unterlagen benötigt:

  • ein aktuelles biometrisches Passbild
  • ein gültiges Ausweisdokument (z. B. Personalausweis)
  • Vorlage des Papierführerscheins
  • Gebühren i.H.v. 5,10 Euro (Zahlbar vor Ort bei Antragstellung)
  • sofern der bisherige Führerschein nicht von der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück ausgestellt wurde, eine Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Behörde
  • die persönliche Vorsprache ist zwingend notwendig.


Die Antragstellung ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

Weitere Informationen erteilt Frau Czernitzki, Tel.06762 403-270

 

Alle Gebühren können mit EC-Karte oder in bar gezahlt werden.

Bei Fragen oder Sonderfällen hilft Ihnen das Team vom Einwohnermeldeamt gerne persönlich weiter!

Das neue Bundesmeldegesetz

Seit dem 01. November 2015 gibt es in Deutschland ein einheitliches Bundesmeldegesetz, welches die bisher bestandenen 16 Landesmeldegesetze ablöst. Das Bundesmeldegesetz bringt einige neue gesetzliche Vorgaben mit sich:

Bei der Vorsprache im Einwohnermeldeamt müssen Sie einen Nachweis Ihrer Namensführung vorlegen. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Sie einen neuen Ausweis u.a. beantragen möchten und bisher noch keinen Nachweis über die Namensführung in Form einer Personenstandurkunde vorgelegt haben. Bringen Sie hierzu Ihr Stammbuch, eine Geburtsurkunde und/oder eine Eheurkunde, welche die aktuelle Namensführung nachweist, mit.

 

Die Urkunde wird aus folgenden Gründen benötigt:

Die Speicherung von Namen im Melderegister erfolgt aufgrund vorgelegter Personenstandsurkunden. Dafür gab es bisher zwei Datenfelder: Familienname und Namensbestandteil zum Familiennamen. Schon seit einigen Jahren werden aber im Personenstandswesen keine Namensbestandteile mehr gesondert geführt und auch der Anteil der ausländischen Urkunden wird immer größer, in denen ebenfalls keine strukturierte Namenswiedergabe erfolgt, so dass die Meldebehörden keine verlässlichen Grundlagen für die Befüllung ihrer Datenfelder hat. Diese Differenz wird mit der Umstellung auf die unstrukturierte Namensdarstellung ausgeräumt.

Die Anpassung betrifft nicht nur den aktuellen Familiennamen, sondern auch Geburtsnamen, Ehenamen, Lebenspartnerschaftsnamen, frühere Namen, Namen der Kinder usw..

Bis November 2025 soll die Reform abgeschlossen sein. In dieser Zeit werden Sie als Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Kastellaun  bei Ihrer Vorsprache im Einwohnermeldeamt also befragt werden, ob die hier registrierte Namensführung zutrifft. Die Vorlage einer Personenstandsurkunde (Stammbuch, Geburtsurkunde, Eheurkunde, Geburtsurkunde von Kindern) ist dabei zwingend erforderlich.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ohne diese Unterlagen keine Bearbeitung erfolgen kann!

 

Ihr Team vom Einwohnermeldeamt

Kontakt

Einwohnermeldeamt 
Verbandsgemeindeverwaltung Kastellaun
Kirchstraße 1
56288 Kastellaun
Telefon: 06762 403-210
Telefax: 06762 403-249
Email: ema@SPAMPROTECTIONkastellaun.de 


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