Einwohnermeldeamt
Auf dieser Seite erhalten Sie wichtige Informationen über unser Einwohnermeldeamt in Kastellaun
Wichtig!
Bitte nutzen Sie die unten angebotene Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung bei unserem Einwohnermeldeamt.
Für persönliche Beratung stehen wir unter der Telefonnummer +49 (6762) 403-21 oder unter ema@ zur Verfügung. kastellaun.de
Einige Vorabinformationen haben wir Ihnen weiter unten auf dieser Seite zusammengestellt.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Ihr Team vom Einwohnermeldeamt
Einwohnermeldeamt – kurz und knapp -
Beantragung eines Personalausweises
Was wird benötigt?
- Persönliche Unterschrift
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- NEU: Geburtsurkunde bei ledigen oder Eheurkunde/Stammbuch bei verheirateten/geschiedenen oder verwitweten Personen
- Angaben über Größe und Augenfarbe
Gebühren:
- unter 24 Jahren: 22,80 Euro
- ab 24 Jahren: 37,00 Euro
Dauer:
- ca. 2 Wochen (es erfolgt eine schriftliche Benachrichtigung durch die Bundesdruckerei)
Beantragung eines Kinderreisepasses (bius zum 12. Lebensjahr für Reisen ins Ausland)
Was wird benötigt:
- Persönliche Vorsprache eines Elternteils
- Einverständniserklärung mit Unterschrift vom anderen Elternteil (beim alleinigen Sorgerecht bitte Sorgerechtserklärung vorlegen)
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- Neu: Geburtsurkunde
- Angaben über Größe und Augenfarbe
- alter Kinderausweis (auch wenn bereits abgelaufen)
Gebühren:
- 13,00 € Neuausstellung
- 6,00 € Verlängerung
Dauer:
- ca. 1. Woche
Beantragung eines Reisepasses
Was wird benötigt?
- Persönliche Unterschrift
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- Angaben über Größe und Augenfarbe
- Fingerabdrücke
- NEU: Geburtsurkunde bei ledigen oder Eheurkunde/Stammbuch bei verheirateten/geschiedenen oder verwitweten Personen
Gebühren:
- unter 24 Jahren: 37,50 Euro
- ab 24 Jahren: 60,00 Euro
Dauer:
- ca. 3-4 Wochen
An-/Um- oder Abmeldung eines Wohnsitzes
Was wird benötigt?
- Persönliche Unterschrift einer meldepflichtigen Person
- Geburtsurkunde bei ledigen oder Eheurkunde/Stammbuch bei verheirateten/geschiedenen oder verwitweten Personen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Personalausweise von allen meldepflichtigen Personen
Frist:
- innerhalb von 14 Tagen nach Einzug
Beantragung eines Führungszeugnisses
Bitte senden Sie uns eine Email an ema@ mit Ihren persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift) sowie über die benötigte Art (einfaches Führungszeugnis bzw. erweitertes Führungszeugnis). kastellaun.de
Außerdem muss dargelegt werden, für welchen Verwendungszweck (privater Zweck oder zur Vorlage bei einer Behörde) das Führungszeugnis benötigt wird. Bitte genaue Anschrift, Ansprechpartner ud Aktenzeichen angeben bzw. das Aufforderungsschreiben mitschicken.
Gebühren:
- 13,00 € sind nach Aufforderung zu überweisen
Bitte senden Sie uns Ihre persönlichen Daten per Email an ema@ bzw. auf telefonischem Wege zu. Geben Sie uns unbedingt eine Handynummer für Rückfragen an. kastellaun.de
Antrag für die Erstuntersuchung nach dem Jugenarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Bitte senden Sie uns eine Email an ema@ mit Ihren persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift) kastellaun.de
Wir senden Ihnen den Erhebungsbogen auf dem Postwege zu.
Gebühren:
- gebührenfrei
Bitte senden Sie uns Ihre persönlichen Daten per Email an ema@ bzw. auf telefonischem Wege zu. Geben Sie uns unbedingt eine Handynummer für Rückfragen an. kastellaun.de
Alle Gebühren können mit EC-Karte oder in bar gezahlt werden.
Bei Fragen oder Sonderfällen hilft Ihnen das Team vom Einwohnermeldeamt gerne persönlich weiter!
Informationen und Formulare
Hier finden Sie Informationen vom Einwohnermeldeamt
- Widerspruchsmöglichkeiten gegen Auskunftserteilungen aus dem Melderegister
- Wohnungsgeberbestätigung
- Einverständniserklärung für Kinderreisepass
Das neue Bundesmeldegesetz
Seit dem 01. November 2015 gibt es in Deutschland ein einheitliches Bundesmeldegesetz, welches die bisher bestandenen 16 Landesmeldegesetze ablöst. Das Bundesmeldegesetz bringt einige neue gesetzliche Vorgaben mit sich:
Bei der Vorsprache im Einwohnermeldeamt müssen Sie einen Nachweis Ihrer Namensführung vorlegen. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Sie einen neuen Ausweis u.a. beantragen möchten und bisher noch keinen Nachweis über die Namensführung in Form einer Personenstandurkunde vorgelegt haben. Bringen Sie hierzu Ihr Stammbuch, eine Geburtsurkunde und/oder eine Eheurkunde, welche die aktuelle Namensführung nachweist, mit.
Die Urkunde wird aus folgenden Gründen benötigt:
Die Speicherung von Namen im Melderegister erfolgt aufgrund vorgelegter Personenstandsurkunden. Dafür gab es bisher zwei Datenfelder: Familienname und Namensbestandteil zum Familiennamen. Schon seit einigen Jahren werden aber im Personenstandswesen keine Namensbestandteile mehr gesondert geführt und auch der Anteil der ausländischen Urkunden wird immer größer, in denen ebenfalls keine strukturierte Namenswiedergabe erfolgt, so dass die Meldebehörden keine verlässlichen Grundlagen für die Befüllung ihrer Datenfelder hat. Diese Differenz wird mit der Umstellung auf die unstrukturierte Namensdarstellung ausgeräumt.
Die Anpassung betrifft nicht nur den aktuellen Familiennamen, sondern auch Geburtsnamen, Ehenamen, Lebenspartnerschaftsnamen, frühere Namen, Namen der Kinder usw..
Bis November 2025 soll die Reform abgeschlossen sein. In dieser Zeit werden Sie als Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Kastellaun bei Ihrer Vorsprache im Einwohnermeldeamt also befragt werden, ob die hier registrierte Namensführung zutrifft. Die Vorlage einer Personenstandsurkunde (Stammbuch, Geburtsurkunde, Eheurkunde, Geburtsurkunde von Kindern) ist dabei zwingend erforderlich.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ohne diese Unterlagen keine Bearbeitung erfolgen kann!
Ihr Team vom Einwohnermeldeamt
Kontakt
Einwohnermeldeamt
Verbandsgemeindeverwaltung Kastellaun
Kirchstraße 1
56288 Kastellaun
Telefon: 06762 403-21
Telefax: 06762 403-76
Email: ema@ kastellaun.de
Sie finden uns im Rathaus,2. Stock, Zimmer 21