Gaststätten / Ausschankerlaubnis

Wann benötige ich eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG)?

Eine Gestattung ist immer dann notwendig, wenn eine mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgende Bewirtung (Verabreichen von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle) erfolgt.

Dieses  ist erlaubnispflichtig, wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.

Falls ein solches Gaststättengewerbe aufgrund eines besonderen Anlasses nur vorübergehend betrieben werden soll, kann der Betrieb von der  Verbandsgemeinde unter erleichterten Voraussetzungen gestattet werden.

Eine sog. Gestattung setzt voraus, dass ein gewerbsmäßiger Verkauf von Getränken bzw. auch von zubereiteten Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle beabsichtigt ist. Bei Veranstaltungen von Vereinen (Organisationen, Gesellschaften) ist das der Fall, wenn der Verkauf in der Absicht erfolgt, daraus einen die Selbstkosten übersteigenden Gewinn zu erzielen. Dies gilt auch, wenn der Verein gemeinnützig anerkannt ist bzw. der "Gewinn" für gemeinnützige Zwecke verwendet wird.

Für die Gestattung, muss ein besonderer Anlass vorliegen. Nach der Rechtsprechung liegt ein solcher nur dann vor, wenn die betreffende gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft und ausschließlich oder überwiegend nicht-gastronomischer Art ist. Der Anlass ist dann ein besonderer, wenn er außergewöhnlich ist. Somit sind häufig wiederkehrende Ereignisse ohne Ausnahmecharakter keine besonderen Anlässe.

Beispiele für besondere Anlässe:

Volks- und Schützenfeste, Maifeiern, Märkte, Weinfeste, Jubiläen, Umzüge, Tagungen, Faschingsbälle, Pfarr-, Kindergarten-, Schulfeste, Weihe eines Feuerwehrfahrzeuges, etc.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Neben dem vollständig ausgefüllten Antrag kann je nach Art und Größe der Veranstaltung ein Nachweis über die Beauftragung eines Sicherheitsunternehmens sowie die Vorlage eines Sicherheitskonzeptes verlangt werden.

Es können jederzeit Auflagen erteilt oder nachgeschoben werden.

Was kostet eine Gestattung?

Die Gestattung ist gebührenpflichtig nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis). 

Gebühren:       50,00 €

Zahlungsart:    Überweisung 

Wie ist der genaue Ablauf?

Der Antrag (hier klicken) muss spätestens ca. 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung eingereicht werden (per Email oder per Post).

Sie erhalten eine Eingangsbestätigung samt Gebührenbescheid. Die Gestattung wird nach positiver Prüfung ausgestellt und per Post übersandt.

Polizei, Jugendamt, Finanzamt, Veterinäramt und Ordnungsamt werden von Amts wegen über die Erteilung der Gestattung informiert.

Kontaktdaten

Verbandsgemeindeverwaltung

Kirchstraße 1

56288 Kastellaun

 

06762/403-260

gewerbe@SPAMPROTECTIONkastellaun.de

www.kastellaun.de

 

Unterkunft suchen

Anreise

Abreise