Das Schiedsamt

Das Schiedsamt ist die Stelle, an der die außergerichtliche Streitschlichtung stattfindet.
Die Schiedspersonen sind in Rheinland-Pfalz Landesehrenbeamte. Sie werden von den Kommunalvertretungen gewählt und von dem Direktor des Amtsgerichtes ernannt. Aufgrund des durch sie abgelegten Diensteides sind die Schiedspersonen zur uneingeschränkten Verschwiegenheit und unparteiische Amtsführung verpflichtet. Die Dienstaufsicht über die Schiedsperson übt der Direktor des Amtsgerichtes Simmern (www.agsim.justiz.rlp.de ) aus.

 

Schiedsperson der VG-Kastellaun
Für den Bereich der Verbandsgemeinde Kastellaun wurde am 18.07.2023 Monika Wendling zur Schiedsfrau ernannt. Der Amtsraum befindet sich in
556290 Beltheim OT Mannebach
Schmiedeweg 7
Telefon: 06762 403-921
E-Mail: monika.wendling@SPAMPROTECTIONschiedsperson.de
Sprechzeiten: nach Vereinbarung

 

Zuständigkeiten der Schiedsperson:
Die örtliche Zuständigkeit umfasst Streitigkeiten, bei denen der Antragsgegner / die Antragsgegnerin im Bereich der Verbandsgemeinde Kastellaun wohnt. Eine örtlich unzuständige Schiedsperson wird jedoch auch zuständig, wenn die Antragsgegnerin / der Antragsgegner vor der Antragstellung schriftlich in die Zuständigkeit eingewilligt hat.

 

Schlichten statt Richten
Sachlich zuständig ist die Schiedsperson im Strafrecht bei nachfolgend im Strafgesetzbuch (StGB) aufgeführten Vergehen:
- Hausfriedensbruch
- Beleidigung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
- Körperverletzung
- Bedrohung
- Sachbeschädigung

Vorgenannte Vergehen auch als "Rauschtat" (§ 323 a) vorausgesetzt, dass kein öffentliches Interesse (staatsanwaltliche Ermittlungen) gegeben ist.
Die Schiedsperson bestimmt den Sühnetermin und ordnet mit der Ladung, unter Androhung von Ordnungsgeld das persönliche Erscheinen der Parteien an.
Im bürgerlichen Recht ist die Schiedsperson zuständig bei Streitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldwert bis zu 5.000,00 € beträgt. Darüber hinaus in vielen anderen Bereichen des bürgerlichen Rechts, zum Beispiel im Vertrags- und Mietrecht sowie im gesamten rheinland-pfälzischen Nachbarrecht.
Weitere Informationen, rechtliche Grundlagen, uvm. www.bds-rheinland-pfalz.de

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