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Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragung von EU-Bürgern

Bekanntmachung

des Landrats des Rhein-Hunsrück-Kreises zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

 

I.

Am Sonntag, dem 09. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr findet die Wahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers - Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters - Stadtbürgermeisterin/Stadtbürgermeisters - Bürgermeiste-rin/Bürgermeisters sowie des Ortsbeirats - Gemeinderats - Stadtrats - Verbandsgemeinderats - Kreistags - 
und
am Sonntag, dem 23. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl der/des Ortsvorstehe-rin/Ortsvorstehers - Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters - Stadtbürgermeisterin/ Stadtbürgermeisters - Bürgermeisterin/Bürgermeisters statt.

 

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wäh-lerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerver-zeichnis bis zum 03. Mai 2024, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordru-cke können Sie bei der Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung erhalten.

 

Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
55469 Simmern, 20.02.2024

 

Volker Boch
Landrat zugleich als Kreiswahlleiter
 

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