Fischereischein Ausstellung
Wer die Fischerei ausüben will, benötigt einen Fischereischein.
Diesen stellt die Verbandsgemeindeverwaltung auf Antrag aus.
Vorrausetzung dazu ist eine bestandene staatliche Fischerprüfung. In Ausnahmefällen liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.
Weitere benötigte Unterlagen:
- Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
- Passbild
- Ausweisdokument
Wir bitten Sie, das Antragsformular zusammen mit der Gebühr in bar sowie den genannten Unterlagen an die
Verbandsgemeindeverwaltung
-Frau Hermes-
Kirchstr. 1
56288 Kastellaun
zu senden bzw. in der Zentrale des Rathauses abzugeben.
Ihr Fischereischein wird Mitte Januar ausgestellt und per Post versandt.
Bei Rückfragen melden Sie sich bitte unter gewerbe@. kastellaun.de
Bitte beachten Sie, dass Sie für das Angeln selbst einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers benötigen.