Einwohnermeldeamt
Auf dieser Seite erhalten Sie wichtige Informationen über unser Einwohnermeldeamt in Kastellaun
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Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie hier.
Kontakt
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Einwohnermeldeamt Kastellaun
Kirchstraße 1
56288 Kastellaun
Ansprechpartner: Frau Braun und Frau Hoffmann
Tel. 06762/403-21
Fax: 06762/403-76
Email: j.braun@ oder kastellaun.deh.hoffmann@ kastellaun.de
Sie finden uns im Rathaus, 2. Stock, Zimmer 21
Das neue Bundesmeldegesetz
Seit dem 01. November 2015 gibt es in Deutschland ein einheitliches Bundesmeldegesetz, welches die bisher bestandenen 16 Landesmeldegesetze ablöst. Das Bundesmeldegesetz bringt einige neue gesetzliche Vorgaben mit sich:
Bei der Vorsprache im Einwohnermeldeamt müssen Sie einen Nachweis Ihrer Namensführung vorlegen. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Sie einen neuen Ausweis u.a. beantragen möchten und bisher noch keinen Nachweis über die Namensführung in Form einer Personenstandurkunde vorgelegt haben. Bringen Sie hierzu Ihr Stammbuch, eine Geburtsurkunde und/oder eine Eheurkunde, welche die aktuelle Namensführung nachweist, mit.
Die Urkunde wird aus folgenden Gründen benötigt:
Die Speicherung von Namen im Melderegister erfolgt aufgrund vorgelegter Personenstandsurkunden. Dafür gab es bisher zwei Datenfelder: Familienname und Namensbestandteil zum Familiennamen. Schon seit einigen Jahren werden aber im Personenstandswesen keine Namensbestandteile mehr gesondert geführt und auch der Anteil der ausländischen Urkunden wird immer größer, in denen ebenfalls keine strukturierte Namenswiedergabe erfolgt, so dass die Meldebehörden keine verlässlichen Grundlagen für die Befüllung ihrer Datenfelder hat. Diese Differenz wird mit der Umstellung auf die unstrukturierte Namensdarstellung ausgeräumt.
Die Anpassung betrifft nicht nur den aktuellen Familiennamen, sondern auch Geburtsnamen, Ehenamen, Lebenspartnerschaftsnamen, frühere Namen, Namen der Kinder usw..
Bis November 2025 soll die Reform abgeschlossen sein. In dieser Zeit werden Sie als Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Kastellaun bei Ihrer Vorsprache im Einwohnermeldeamt also befragt werden, ob die hier registrierte Namensführung zutrifft. Die Vorlage einer Personenstandsurkunde (Stammbuch, Geburtsurkunde, Eheurkunde, Geburtsurkunde von Kindern) ist dabei zwingend erforderlich.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ohne diese Unterlagen keine Bearbeitung erfolgen kann!
Ihr Team vom Einwohnermeldeamt
Einwohnermeldeamt – kurz und knapp -
Beantragung eines Personalausweises
Was wird benötigt?
- Persönliche Unterschrift
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- NEU: Stammbuch bzw. Geburtsurkunde
- Angaben über Größe und Augenfarbe
Gebühren:
- unter 24 Jahren: 22,80 Euro
- ab 24 Jahren: 28,80 Euro
Dauer:
- ca. 2 Wochen (es erfolgt eine schriftliche Benachrichtigung durch die Bundesdruckerei)
Beantragung eines Reisepasses
Was wird benötigt?
- Persönliche Unterschrift
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- Angaben über Größe und Augenfarbe
- Fingerabdrücke
- NEU: Stammbuch bzw. Geburtsurkunde und/oder Eheurkunde
Gebühren:
- 60,00 Euro
Dauer:
- ca. 3-4 Wochen
An-/Um- oder Abmeldung eines Wohnsitzes
Was wird benötigt?
- Persönliche Unterschrift einer meldepflichtigen Person
- NEU: Stammbuch bzw. Geburtsurkunde und/oder Eheurkunde
- Wohnungsgeberbestätigung
- Personalausweise von allen meldepflichtigen Personen
Frist:
- innerhalb von 14 Tagen nach Einzug
Bei Fragen oder Sonderfällen hilft Ihnen das Team vom Einwohnermeldeamt gerne persönlich weiter!
Informationen und Formulare
Hier finden Sie Informationen vom Einwohnermeldeamt
- Widerspruchsmöglichkeiten gegen Auskunftserteilungen aus dem Melderegister (12 KB)
Formulare finden Sie hier.