Darf ich Flüssigkeiten wie Farben, Lacke, Öle, Fette etc. in den Straßeneinlauf (Gully) bzw. Kanal schütten?
Grundsätzlich gehören solche Flüssigkeiten zu den Sonderabfällen. Sie beinhalten Stoffe, die gesundheits-, luft-, wassergefährdend, explosiv und/oder brennbar sind oder Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten oder hervorbringen können. Sie können kostenfrei beim Sonderabfallfahrzeug der Rhein-Hunsrück-Entsorgung abgegeben werden. Die monatlichen Sammeltermine können bei der RHE angefragt oder auf deren Homepage (https://www.rh-entsorgung.de/sonderabfall) eingesehen werden.
Eine Einleitung in die Kanalisation beeinträchtigt die Reinigungsleistung der Kläranlage und gefährdet somit auch unsere Gewässer. Ist eine Trennkanalisation vorhanden (Schmutz- und Regenwasser werden in getrennten Kanälen abgeleitet bzw. das Regenwasser versickert unmittelbar auf dem Grundstück z.B. in Mulden) ist besondere Vorsicht geboten. Werden die Flüssigkeiten der Regenwasserkanalisation zugeführt, verschmutzen diese auf direktem Wege unser Grundwasser oder unsere Fließgewässer mit schwerwiegenden Folgen für deren Bewohner (Fischsterben). Gleiches gilt im Übrigen für die private Autowäsche.
Ob ein Trenn- oder Mischsystem in Ihrer Straße vorhanden ist, erfahren Sie telefonisch beim Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Kastellaun (06762 403 470).
Wir bitten Sie inständig, keinerlei dieser Flüssigkeiten in Toilette, Hof- oder Straßeneinlauf abzulassen.