Hier finden Sie alle relevanten Informationen über die 32. CoronaBekämpfungsverorndung:
- Übersicht über die wesentlichen Änderung der 32. CoBeLVO
- Zweiunddreißigste Corona Bekämpfungsverordnung Rheinland Pfalz (32. CoBeLVO) Vom 17 März 2022
- Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen (Absonderungsverordnung - AbsonderungsVO) Vom 28. Januar 20221
- Dritte Landesverordnung zur Änderung der Absonderungsverordnung Vom 17. März 2022
- Landesverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den §§ 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe sowie in ähnlichen Einrichtungen Vom 30. Juni 2021
- Dreizehnte Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnungzur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den §§ 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe sowie in ähnlichen Einrichtungen Vom 17. März 2022
- Landesverordnung über den Betrieb anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen und anderer Angebote für Menschen mit Behinderungen Vom 17. März 2022
Weitere Informationen finden Sie unter https://corona.rlp.de